Kontrolle der Finanzintermediationstätigkeit

Die SRO SAV/SNV ist die einzige SRO, welche ihre Finanzintermediäre durch Anwälte und Notare kontrolliert. Dies ist ein grosser Vorteil für Sie als Mitglied, verfügen die Prüfungsbeauftragten doch über ein breites und fundiertes Know-How im Bereich der FI-Tätigkeit. Damit ist zudem sichergestellt, dass der kontrollierende Anwalt/Notar und Sie "die gleiche Sprache" reden.

Bei der Kontrolle des Finanzintermediärs wird das Anwalts- und Notariatsgeheimnis vollumfänglich gewahrt. Der Prüfungsbeauftragte der SRO SAV/SNV erhält zwar Kenntnis von Klientennamen, deren Vermögensverhältnissen etc.. Es ist ihm aber strikte untersagt, irgendwelche konkrete, Rückschlüsse auf Klienten etc. zulassende Daten aus der Kanzlei mitzunehmen. Das Kontrollsystem der SRO SAV/SNV ist so aufgebaut, dass weder Dritten noch der FINMA noch anderen Behördenstellen Rückschlüsse auf Klienten usw. möglich sind.

Am Schluss einer Kontrolle erhält der Finanzintermediär vom prüfenden Anwalt/Notar einen Bericht sowie eine Beurteilung der Qualität seiner Kanzleiorganisation. Er weiss damit, ob und wo allenfalls noch Verbesserungspotential vorhanden ist.

Die Häufigkeit der beim Finanzintermediär stattfindenden Kontrollen ist in erster Linie von der Anzahl der von ihm geführten GwG-Dossiers und dem Resultat der vorangegangenen Kontrolle(n) abhängig. Damit wird dem im Bereich der Geldwäscherei-Prävention gültigen Grundsatz risikoorientierter Verhaltensweisen Rechnung getragen.

Kontrolldokumente 2023

Unter dem folgenden Link finden Sie Unterlagen, die wichtige Hinweise zu den Ihnen obliegenden Pflichten als FI enthalten und mit deren Hilfe Sie sich auf die Kontrollen vorbereiten können.