Für den Beitritt erforderliche Unterlagen
Dem Anschlussgesuch müssen neben dem unterzeichneten Beitrittsformular folgende Dokumente beigelegt werden:
- für alle natürlichen Personen ein nicht mehr als 3 Monate alter Strafregisterauszug
- Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister (nicht mehr als 3 Monate alt) oder, falls ein Anwalt dort nicht eingeschrieben ist, eine beglaubigte Kopie seines Anwaltspatentes (für Notare einen analogen Ausweis) und eines Identitätsausweises
- bzw. für juristische Personen/Personengesellschaften die Beilagen gemäss Beitrittserklärung.