Für den Beitritt erforderliche Unterlagen

Dem Anschlussgesuch müssen neben dem unterzeichneten Beitrittsformular folgende Dokumente beigelegt werden:

  • für alle natürlichen Personen ein nicht mehr als 3 Monate alter Strafregisterauszug
  • Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister (nicht mehr als 3 Monate alt) oder, falls ein Anwalt dort nicht eingeschrieben ist, eine beglaubigte Kopie seines Anwaltspatentes (für Notare einen analogen Ausweis) und eines Identitätsausweises
  • bzw. für juristische Personen/Personengesellschaften die Beilagen gemäss Beitrittserklärung.