b. Beitrittsmöglichkeiten für Personengesellschaften und juristischen Personen
Der Beitritt einer AG, GmbH, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zur SRO erfolgt als Einzelanschluss unter der jeweiligen Firma.
Der Beitritt einer AG, GmbH, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zur SRO erfolgt als Einzelanschluss unter der jeweiligen Firma.