b. Beitrittsmöglichkeiten für Personengesellschaften und juristischen Personen
Der Beitritt einer AG, GmbH, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zur SRO erfolgt als Einzelanschluss unter der jeweiligen Firma.
Personengesellschaften und juristische Personen benutzen bitte dieses Formular Die in der Firma tätigen Anwälte und Notare, sowie sonstigen Mitarbeiter mit kollektiver Zeichnungsberechtigung, können in diesem Formular als Gemeldete Personen erfasst werden