b. Beitrittsmöglichkeiten für Personengesellschaften und juristischen Personen

Der Beitritt einer AG, GmbH, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zur SRO erfolgt als Einzelanschluss unter der jeweiligen Firma.

Beitritt Personengesellschaften und juristische Personen

Personengesellschaften und juristische Personen benutzen bitte dieses Formular
 
Die in der Firma tätigen Anwälte und Notare, sowie sonstigen Mitarbeiter mit kollektiver Zeichnungsberechtigung, können in diesem Formular als Gemeldete Personen erfasst werden