Überblick über die Tätigkeit der SRO SAV/SNV
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Bewilligung
Die SRO SAV/SNV ist eine von der FINMA offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Wer als Mitglied aufgenommen wird, ist von Gesetzes wegen berechtigt, als Finanzintermediär tätig zu sein.
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Ausbildung
Die SRO SAV/SNV bildet ihre Mitglieder periodisch aus und weiter. Dadurch versetzt sie diese in die Lage, die Geldwäschereiprävention in der Schweiz auf einem unverändert hohen Niveau zu halten.
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Regelmässige Infobulletins
Mehrmals jährlich werden Sie als Mitglied mittels eines Infobulletins über laufende Entwicklungen und Neuerungen im Bereich der GwG-Gesetzgebung, sowie wichtige Themen der SRO orientiert. So bleiben Sie über die Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene informiert und sind über aktuelle Themenschwerpunkte im Bild.
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Wahrung des Berufsgeheimnisses bei den GwG-Kontrollen
Da eine eindeutige Grenzziehung zwischen den Bereichen der klassischen Anwaltstätigkeit und der Tätigkeit als Finanzintermediär nicht immer möglich ist, werden GwG-Kontrollen von Prüfungsbeauftragten durchgeführt, die selber Anwältin oder Notar sind und damit dem Berufsgeheimnis unterstehen, wie dies für die angeschlossenen Anwälte und Notarinnen im nicht-finanzintermediären Bereich anwendbar ist.
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Rechtsauskünfte
Falls Sie Fragen zur Praxis oder zu Themen haben, die in den Regulatorien oder FAQ der SRO SAV/SNV nicht beantwortet sind, wenden Sie sich für Auskünfte an das Generalsekretariat.