Dossierführung
Der Finanzintermediär muss eine vollständige und umfassende Dokumentation zu jeder von ihm geführten Geschäftsbeziehung anlegen und unterhalten. Er muss diese sog. FI- bzw. GwG-Dossiers laufend auf dem aktuellen Stand halten. Das betrifft die Identifikationsdaten der Vertragspartei und anderer involvierter Personen ebenso wie das Klientenprofil, das Transaktionsjournal und sämtliche weiteren, laufenden Änderungen unterliegenden Unterlagen. Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die mit erhöhtem Risiko verbunden sind, müssen zudem vertiefte Abklärungen vorgenommen und die Resultate entsprechend ausführlich dokumentiert werden.
Um Ihnen eine vollständige und korrekte Dossierführung zu ermöglichen, können Sie auf eine Musterdokumentation zugreifen und die entsprechenden Vorlagen herunterladen. Diese erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind je nach den konkreten Umständen zu ergänzen und/oder anzupassen.