Kollektiv anschliessen können sich selbständig tätige Anwälte und Notare, die die Geldwäschereiprävention

  • kanzleiübergreifend einheitlich sicherstellen wollen.
  • Sie verfügen also über ein gemeinsames Geldwäscherei-Abwehrdispositiv,
  • führen eine einzige Liste mit sämtlichen von ihnen allen geführten FI-Mandaten,
  • erlassen ein einheitliches, für sämtliche Kanzleimitarbeitende gültiges internes Reglement,
  • jeweils nur ein Anwalt muss die obligatorischen Weiterbildungveranstaltungen an einem externen Seminar besuchen,
  • wenn er danach das erworbene Wissen als Ausbildungsverantwortlicher unverändert an die anderen Mitglieder weitergibt

Die genauen Bedingungen für einen Anschluss, sowie die damit einhergehenden Pflichten, sind in den Regelwerken der SRO SAV/SNV im Einzelnen geregelt.

 

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Einzelanschluss